Das Recht, Rechte zu haben
Akut ist meine Verzweiflung darüber, daß Hayek-etc.-Fans irgendwann die Deutungshoheit über einen Begriff wie "Totalitarismus" gewinnen könnten - bei aller Sympathie für und zum Teil auch inhaltlichen Nähe zu einigen der Protagonisten. Auch wenn am Rande plötzlich angemerkt wird, Ökonomie sei ja keine Anthropologie - das Denken der atomisierten Nutzenmaxierer und ihr zwanghaftes auf staatlichen Zwang bezogen sein erscheint doch allzu verkürzt und hat dennoch den politischen Diskurs bereits nachhaltig infiziert.
So habe ich gestern abend mal wieder über Hannah Arendt und in deren Werk herumgeblättert. Leider ist mir "Vita Activa" zu wenig geläufig, jenes Werk, in der sie unterschiedliche Tätigkeiten wie Arbeit, Herstellen und Handeln zu differenzieren sucht. In der Sekundärliteratur, die ich hier noch aus heißgeliebten, längst vergangegen Tagen herumstehen habe, geht jedoch die alles entscheidende Pointe deutlichst hervor: Handeln ist Arendts Ansicht nach überhaupt nur zusammen mit Anderen und im Bezug auf diese möglich, nicht auf individuelles Nutzenmaximieren oder gar Tauschverhältnisse reduzierbar.
Beim weiteren Blättern zum Sound von Jessye Normans Songsbooks entdeckte ich's dann wieder, das .
... Kapitel über die "Aporien der Menschenrechte" in "Ursprünge und Elemente totaler Herrschaft" (München 1993, 3. Auflage, S. 452 ff. - die Erstausgabe erschien 1951)
Mir erscheinen die vertretenen Strukturthesen weit über die konkrete, historische Situation hinaus hochaktuell, die Hannah Arendt beschreibt; ich vermute, weiß es aber nicht, daß dieses Kapitel Giorgio Agamben und sein "Homo Sacer"-Projekt nachhaltig inspiriert haben wird.
Es ist immer etwas problematisch, Passagen aus dem Zusammenhang zu reißen, die die schrecklichste und düsterte Phase europäischer Geschichte thematisieren. Hannah Arendt analysiert die Situation der in jeder Hinsicht Entrechteten - der Flüchtlinge, der Staatenlosen - und faßt deren Situation dergestalt zusammen:
"Der Verlust der Menschenrechte findet nicht dann statt, wenn dieses oder jenes Recht, das gewöhnlich unter die Menschenrechte gezählt wird, verlorengeht, sondern nur, wenn der Mensch den Standort in der Welt verliert, durch den allein er überhaupt Rechte haben kann und der die Bedingung dafür bildet, daß seine Meinungen Gewicht haben und seine Handlungen von Belang sind."(a.a.O., S. 461-62)
"Denn das Unglück der Rechtlosen liegt nicht darin, daß er des Rechtes auf Leben, auf Streben nach Glück, der Gleichheit vor dem Gesetz oder gar der Meinungsfreiheit beraubt ist; alle diese Formeln stehen deshalb in gar keiner Beziehung zu seiner Situation, weil sie entworfen wurden, um Rechte innerhalb gegebener Gemeinschaften sicherzustellen."
(a.a.O., S. 460)"Die Verbrechen gegen die Menschenrechte, welche eine Spezialität totalitärer Regierungen geworden sind, können immer damit gerechtfertigt werden dadurch, das Recht sei, was gut und nützlich für das Ganze (im Unterschied zu seinen Teilen) sei."
(a.a.O., S. 465)
"Denn wiewohl der Rechtlose nichts ist als ein Mensch, ist er dies doch gerade nicht durch die gegenseitig sich garantierende Gleichheit der Rechte, sondern in seiner einzigartigen, unveränderlichen und stummen Individualität, der der Weg in die gemeinsame und darum verständliche Welt dadurch abgeschnitten ist, daß man ihn aller Mittel beraubt hat, seine Individulität in das Gemeinsame zu übersetzen und auszudrücken."(a.a.O., S. 470)
Ich laß das mal so stehen.
